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StVZO-Gesetzgebung: Beleuchtungspflicht für Fahrräder

Als Fahrradfahrer in Deutschland ist es wichtig, die vorgeschriebene Beleuchtung gemäß der StVZO-Gesetzgebung zu kennen. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Anforderungen:

Scheinwerfer

  • Der Scheinwerfer muss weiß sein
  • Der Scheinwerfer muss fest am Fahrrad montiert sein
  • Der Scheinwerfer darf nicht blinken
  • Der Scheinwerfer darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden
  • Der Scheinwerfer muss gemäß den deutschen Normen für Beleuchtung zugelassen sein

Rücklicht

  • Das Rücklicht muss rot sein
  • Das Rücklicht muss fest am Fahrrad montiert sein
  • Das Rücklicht darf nicht blinken
  • Das Rücklicht darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden
  • Das Rücklicht muss gemäß den deutschen Normen für Beleuchtung zugelassen sein

Reflektoren

Es ist ratsam, Reflektoren an den Rädern, Pedalen und der Rückseite des Fahrrads zu haben. Diese Reflektoren sorgen dafür, dass das Fahrrad besonders in der Dunkelheit besser sichtbar ist.

Bitte beachten Sie: Nicht alle Fahrräder sind für die StVZO-Gesetzgebung geeignet

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Fahrräder automatisch den Anforderungen der StVZO-Gesetzgebung entsprechen. Als Verkäufer von Fahrrädern ohne zugelassene Beleuchtung ist es unsere Verantwortung, unsere Kunden darüber zu informieren. In den Produktspezifikationen wird angegeben, ob die Beleuchtung für die StVZO zugelassen ist. Bitte beachten Sie: Die Beleuchtung einiger unserer Fahrräder entspricht nicht den Anforderungen der deutschen StVZO-Gesetzgebung. Wenn Sie eines dieser Fahrräder kaufen, müssen Sie selbst für eine zugelassene Beleuchtung sorgen, falls erforderlich. Lesen Sie die StVZO-Gesetzgebung für weitere Informationen zu den Anforderungen an Fahrradbeleuchtung in Deutschland.